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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 08.01.2007


Kinderförderung statt Ehegattensplitting
AVIVA-Redaktion

Verschiedene Verbände fordern von der Bundesregierung eine neue Gesetzgebung. Ihr Anliegen ist es, dadurch das Recht auf Bildung und Existenzsicherung aller Kinder zu gewährleisten




Haushalte mit Kindern werden völlig unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob die Eltern verheiratet oder allein erziehend sind oder eine Lebensgemeinschaft bilden. Neun Verbände fordern in einem Appell, dies zugunsten einer gezielten Förderung von Kindern zu ändern.

Die momentane Gesetzgebung entspricht nicht mehr den gegenwärtigen Familienverhältnissen in Deutschland. Heute gibt es vielfältige Familienformen: Kernfamilie, Zweitfamilie, Einelternfamilie, Familie mit Migrationshintergrund, Mehrgenerationenfamilie, Ein- und Mehrkindfamilie, Großfamilie, Patchworkfamilie, Stieffamilie.

Das in den 1950er Jahren eingeführte Ehegattensplitting begünstigt jedoch völlig einseitig den Familienstand der Ehe mit traditioneller Arbeitsteilung, das heißt, besonders die Familien, in denen die EhepartnerInnen besonders ungleich und trotzdem besonders gut verdienen. Bei niedrigen Einkommen bewirkt das Splitting wenig, bei ähnlich hohem Einkommen beider PartnerInnen gar nichts.

Über 20 Milliarden Euro macht das Volumen des Ehegattensplittings aus, Geld, das für eine Weiterentwicklung von Kindergeld und -zuschlag zu einer Kindergrundsicherung und für den Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Angebote für Vorschulkinder familienpolitisch viel gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden könnte.

Die Verbände fordern deshalb, das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem zweitem Grundfreibetrag zu ersetzen. Statt über weitere Steuerentlastungen für Gutverdienende durch ein Familiensplitting nachzudenken, rufen sie die Bundesregierung auf, für das Recht auf Bildung und Existenzsicherung aller Kinder zu handeln. Hierfür sagen ihre Unterstützung zu:

  • esverband für Kinderbetreuung in der Tagespflege

  • Deutscher Juristinnenbund e.V.

  • Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

  • Evangelische Aktionsgemeinschaft für

  • Familienfragen (eaf)

  • pro familia-Bundesverband

  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband (VAMV)

  • Verband berufstätiger Mütter (vbm)

  • Verband binationaler Familien und

  • Partnerschaften (iaf)

  • Zukunftsforum Familie (ZFF)

  • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten:
    www.profamilia.de

    Das Ehegattensplitting fällt unter das Einkommensteuerrecht, über das Sie sich auf folgender Internetadresse des Bundesministeriums für Finanzen informieren können:
    www.bundesfinanzministerium.de

    Das Splittingverfahren bei der Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten:
    www.bundesfinanzministerium.de


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    Beitrag vom 08.01.2007

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